Technischer Service

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Daten & Termine

Dauer der ReiseZeit Freitag, 3. Februar 2012
bis
Sonntag, 5. Februar 2012
Öffnungszeiten  
für Besucher täglich 10:00 - 18:00 Uhr
für Aussteller täglich 09:00 – 19:00 Uhr
Durchführung FACHAUSSTELLUNGEN HECKMANN GMBH
HANNOVER
Unternehmensgruppe Deutsche Messe AG
Postfach 26 65
30026 Hannover
Europaallee / Bürohaus 7
30521 Hannover

Telefon: 0511 / 89-30400
Fax: 0511 / 89-30401
info@fh.messe.de
Geschäftsführerin: Carola Schwennsen
Messeleitung Ab dem 25. Januar 2012 ist die Messeleitung auf dem Messegelände zu erreichen.
Anschrift Messegelände Fachausstellungen Heckmann GmbH
Aussteller-Service Center
Eingang Nord 1 - OG
Servicezeiten: 9:00 - 18:30 Uhr

Tel.: +49 (0)511 89-30440
Fax.: +49 (0)511 89-30450
Lieferanschrift für Aussteller ReiseZeit 2012
[Ausstellername] [AnsprechpartnerIn]
Halle 2 [Standnummer]
Messegelände
30521 Hannover

Kontakte

Vorwahl Hannover +49 (0) 511  
    Tel.:
Projektleitung Henning Kniep 89-30423
Projektreferent/innen Holger Kunze 89-30428
Petra Hoppe 89-30429
Florian Risse 89-30424
Technischer Aussteller- und Besucherservice Klaus Wenzel 89-30403
Friedrich Peters 89-30434
Rainer Wetjen 89-30435
Event und Sonderschau Sandra Busse 89-30407
Florian Eiben 89-30408
Jörg Goergens 89-30406
Werbung Petra Raap 89-30432
Kommunikation/Presse Lars Pennigdorf 89-30417
Klaudia Knöchel 89-30418
Finanzen Hans-Joachim Wartmann 89-30421
Lore Deurloo 89-30420
Birgit Holm 89-30419
 
Halleninspektionen Ab Mittwoch, 1. Februar 2012, ist die Halleninspektionen personell besetzt und unter den genannten Telefon-/FAX-Nummmern erreichbar.
  Tel.: Fax:
Halle 2 89-32702 89-36702

Weitere Rufnummern

Vorwahl Hannover +49 (0) 511
Notruf 110
Feuerwehr 112
Feuerwache, Messegelände 89-112 | 89-33633
Polizei, Messegelände 89-20040
Sanitätsstelle, Messegelände 89-114 | 89-30030
Deutsche Messe AG (Vermittlung) 89-0
Deutsche Bahn AG
Auskunft der DB 24 h, Reiseservice
11861
Kundenservice Güterverkehr 0180 / 5331050
Deutsche Presseagentur 12405-0
Deutsche Telekom AG, Niederl. 2 Hannover 677-0
Fernmeldeamt international 0010
Fernsprechauskunft, Messegelände 89-1189
Fernsprechstörungsstelle Messegelände 89-1171
Taxi 2143
3811
434343
Zoll Messegelände 89-20259

Geländeplan


Interne Verkehrsregelungen

Hinweis Das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist nach Hallen und Einfahrten geregelt. Beachten Sie daher bitte nachstehende Verkehrsregelungen und geben diese Information auch an Ihr Personal, Ihre Standbaufirma und Dienstleister weiter.

Aufbau Halle 2 Ein-/Ausfahrt Süd 2 7:00 - 20:00 Uhr
Ausfahrt West 4 nach 20:00 Uhr
Anlieferung während der Veranstaltung Halle 2 Einfahrt Süd 2 7:00 - 20:00 Uhr
Einfahrt West 4 0:00 - 24:00 Uhr
Abbau Halle 2 Einfahrt Süd 2 7:00 - 20:00 Uhr
Einfahrt West 4 0:00 - 24:00 Uhr
  Zur Reduzierung des Fahrzeugverkehrs innerhalb des Messegeländes, sollte die Belieferung während der Veranstaltung auf die Zeitfenster vor Veranstaltungsbeginn (8:00 – 10:00 Uhr), bzw. nach Veranstaltungsende (18:00 – 20:00 Uhr), konzentriert werden. Bitte haben Sie Verständnis für diese Regelung.
Kautionsregelung Am letzten Aufbautag und während der Veranstaltungszeit gilt eine Kautionsregelung. Das Befahren des Geländes ist an diesen Tagen nur nach Hinterlegung von 100,00 Euro möglich.
Einzelheiten hierzu finden Sie in den Veranstaltungsbezogenen Hinweisen (0.30.3 „Einfahrtregelung“).

Änderungen dieser Regelungen bleiben vorbehalten. Grundsätzlich ist die entsprechende Verkehrsregelung vor Ort zu beachten.

Auf- und Abbau

Neue Aufbauzeiten Mittwoch, 1. Februar 2012,
06:30 Uhr – 22:00 Uhr

Donnerstag, 2. Februar 2012,
06:30 Uhr – 16:00 Uhr


Nach dem offiziellen Aufbauende

Donnerstag, 2. Februar 2012,
16:00 Uhr


sind nur noch abschließende Standbauarbeiten innerhalb der eigenen Ausstellungsfläche zulässig.

Die Hallengänge müssen zu diesem Zeitpunkt geräumt sein, damit nachfolgende Arbeiten termingerecht und ungehindert vorgenommen werden können.
Aufbauzeiten vor 08:00 Uhr nach 18:00 Uhr sind mit dem technischen Ausstellerservice und den Dienstleistungsunternehmen abzustimmen.
Neue Abbauzeiten Sonntag, 5. Februar 2012,
ab ca. 19:00 Uhr - 24:00 Uhr

Montag, 6. Februar 2012,
06:30 Uhr – 20:00 Uhr

Dienstag, 7. Februar 2012,
06:30 Uhr – 20:00 Uhr
Hinweis Es wird empfohlen, nach Ende der Veranstaltung,

Sonntag, 5. Februar 2012,
18:00 Uhr


empfindliche und leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände von den Ständen zu entfernen bzw. sicherzustellen, denn es wird keine Gewähr für das Ausstellungsgut während des Abbaus übernommen.

Ausstellungsgüter und Standbaumaterial können nur bis zum offiziellen Abbauende in den Hallen verbleiben.

Die Messeleitung ist berechtigt, Standausstattung und Exponate auf Kosten des Ausstellers abzubauen und einzulagern, wenn die Standfläche nicht bis zum Abbauende geräumt ist.
Arbeitszeiten Während der Auf- und Abbauzeiten kann auf dem Messegelände in der Zeit von 06:30 bis 20:00/22:00 Uhr Uhr gearbeitet werden.
(Service-Zeiten der Dienstleister: 08:00 bis 18:00 Uhr)
Arbeitszeitregelung Die Arbeitszeit während der Laufzeit der Messe und der Auf- und Abbauzeit ist gesetzlich geregelt. Diese gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit sind zu beachten und einzuhalten. Die tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden darf nicht überschritten werden.
Weitere Informationen oder Ausnahmeregelungen erteilt das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover (siehe Service-Adressen).

Genehmigungen, die nach dem Recht anderer Bundesländer von den für den Firmensitz zuständigen Behörden erteilt worden ist, werden anerkannt. Eine allgemeine Arbeitsgenehmigung an Sonn- und Feiertagen ist nicht erforderlich. Aufbau-Ausweise für das Personal sind auf dem Messegelände Hannover nicht erforderlich.

Abholung von Waren

Abholung von Waren Für einen kurzfristigen Besuch der Veranstaltung zur Abholung von Waren, bei Umtausch oder bei Rückfragen am Stand, ist es für Besucher erforderlich, einen Passierschein zu lösen. Der Passierschein ist zeitlich begrenzt und wird gegen Hinterlegung des Tages-/Eintrittspreises an den Kassen ausgegeben.

Verkaufte Exponate, die zur Ausstattung eines Standes gehören, dürfen erst am letzten Veranstaltungstag, jedoch nicht vor 18:00 Uhr, abgegeben werden. Bei Abholung mit einem Fahrzeug ist die Einfahrt in das Messegelände am letzten Veranstaltungstag erst gegen ca. 19:00 Uhr möglich (siehe Einfahrtregelung).

Bitte informieren Sie Ihr Personal und Ihre Kunden über diese Regelungen.

Auftragsbestätigung

Auftragsbestätigung Eine Auftragsbestätigung nach Einsendung der Bestellformulare erfolgt nicht in jedem Fall. Schriftverkehr oder telefonische Nachfrage wird jedoch geführt, wenn einzelne Punkte der Bestellung einer Rückfrage bedürfen.

Ausstellerausweise

Ausstellerausweise Jeder Aussteller erhält für das erforderliche Standpersonal entsprechend der Größe seines Standes bis 10 m² zwei kostenlose Ausstellerausweise, und für je weitere volle 10 m² Standfläche in der Halle und je 50 m² Standfläche im Freigelände einen weiteren Ausweis kostenlos (bis max. 10 Ausweise).

Die kostenlosen Ausstellerausweise sowie die zusätzlich zu bestellenden Ausweise werden separat auf dem Postweg zugestellt.
(Service-Leistungen/Formular 5.20)

Einfahrtregelung

Während der Aufbautage Während der Aufbautage, 

Mittwoch, 1. Februar 2012

haben alle Fahrzeuge freie Einfahrt in das Messegelände

Am letzten Aufbautag,

Donnerstag, 2. Februar 2012

ist das Befahren des Geländes eingeschränkt möglich.

Das Messegelände kann nur mit einem Einfahrtschein gegen Hinterlegung einer Kaution von 100,00 Euro von Pkw für 2 Stunden
von Transportern bis 7,5t für 4 Stunden
von LKW für 8 Stunden
zum Be- und Entladen befahren werden.
Bei fristgerechtem Verlassen des Geländes wird der Betrag gegen Rückgabe des Einfahrtscheins erstattet.
Bei Überschreitung der Frist verfällt der Kautionsbetrag.
Während der Veranstaltungszeit Während der Veranstaltungszeit kann das Messegelände in der Zeit von 06:30 – 9:30 Uhr und von 18:00 – 20:00 Uhr mit einem Einfahrtschein gegen Hinterlegung von 100,00 Euro befahren werden.
Der Einfahrtschein ist gültig für Fahrer und Fahrzeug und berechtigt zu einer Aufenthaltsdauer von 45 Minuten zum Be- und Entladen.
Bei Nichteinhaltung der genannten Frist wird die Hinterlegungsgebühr einbehalten.

Mitfahrer müssen im Besitz eines gültigen Ausstellerausweises, einer Eintrittskarte oder eines Passierscheines sein, andernfalls kann kein Zutritt gewährt werden.
Am letzten Veranstaltungstag Am letzten Veranstaltungstag,

Sonntag, 5. Februar 2012

ist das Befahren des Geländes ab 15:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr nicht mehr möglich.
Ab ca. 19:00 Uhr und an den folgenden Abbautagen haben alle Fahrzeuge freie Einfahrt.

Kopierservice

Kopierservice Ausstellern steht dieser Service an den Informationsständen in den Hallen 19 und 25 zur Verfügung.

Parkplätze

Parkplätze Parkplätze für Aussteller befinden sich angrenzend an das Messegelände. Parkscheine für die Nutzung der Parkplätze müssen bestellt werden.
(Service-Leistungen / Formular 5.30)

Pressefächer

Pressefächer Zur Auslage Ihrer Presseinformationen oder kompletten Pressemappen, stehen im Pressebüro Auslagefächer zur Verfügung.

Standgestaltung / Standausstattung

Standgestaltung / Standausstattung Sollen zur Standgestaltung / Standausstattung Verkaufsanhänger, Fahrzeuge, Container etc. als Standbau oder Exponat zum Einsatz kommen, ist dies bei Fachausstellungen Heckmann GmbH (Technischer Aussteller-Service) anzumelden.
(Bestellformular 4.09)

Standwände

Standwände Standwände werden nur auf Anforderung kostenlos und leihweise zur Verfügung gestellt.
(Bestellformular 4.09)

Wände und Türen für Kabinen / Lagerräume müssen separat bestellt werden.
(Bestellformular 4.35)

Stellflächen

Stellplätze für Kühlfahrzeuge, LKW, und Container In Ausnahmefällen stehen innerhalb des Veranstaltungsgeländes eine geringe Anzahl an Stellflächen für Kühlfahrzeuge/LKW zur Verfügung. Diese Flächen sind kostenpflichtig und müssen vor Beginn der Veranstaltung bei Fachausstellungen Heckmann GmbH (Technischer Ausstellerservice) schriftlich beantragt werden.
(Service-Leistungen/Formular 5.31)

Parkscheine der GfV haben hier keine Gültigkeit.

Stromanschluss / Stromverbrauch

Stromanschluss Stromanschlüsse dürfen nur durch den Auftraggeber / Aussteller genutzt werden. Die Versorgung von Standnachbarn oder weiterer Aussteller ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung wird der Stromanschluss abgeschaltet.

Stromanschlüsse zur Versorgung von Gemeinschaftsständen müssen im Vorfeld bei Fachausstellungen Heckmann GmbH beantragt werden.
Stromverbrauch Bei Wechselstromanschlüssen bis 3kW sind die Stromverbrauchskosten im Anschlusspreis enthalten. Eingesetzte Stromzähler werden nach Veranstaltungsende abgelesen.

Telefax-Service

Telefax-Service Zum Empfang und Versand von Telefax-Nachrichten steht dieser Service an den Informationsständen in den Hallen 19 und 25 zur Verfügung.
(siehe Seite 0.10.2 „Informationsstände“)

Umweltzone Hannover

Umweltzone Hannover In Hannover wurde zum 1. 1. 2008 die Umweltzone eingeführt.
Das Messegelände Hannover ist hiervon nicht direkt betroffen. Aussteller die jedoch mit Ihren Fahrzeugen die Innenstadt frequentieren, dürfen in die gekennzeichneten Zonen nur mit einer Feinstaubplakette einfahren. Die genauen Grenzen der Umweltzone Hannover sind im Internet unter www.hannover.de veröffentlicht.
Telefonische Auskunft zur Umweltzone erhalten Sie unter 0511 168-46607.

Hinweis
Sie erhalten die Feinstaubplaketten bundesweit bei allen amtlich anerkannten Prüfstellen, AU-berechtigten Kfz-Betrieben und Kfz-Zulassungsbehörden.

W-LAN Internet Services

W-LAN Internet Services Mit dem in den Messehallen verfügbaren W-LAN haben Sie die Möglichkeit, für Ihren Laptop oder PDA einen Internetzugang zu erhalten. Sie benötigen lediglich eine aktivierte Funkkarte (W-LAN-Karte) in Ihrem Endgerät, sowie einen Internet-Browser. Über den Internetzugriff ist es dann möglich, Emails zu lesen oder eine Verbindung zum eigenen Firmennetzwerk aufzubauen, sofern Ihr Firmennetzwerk hiefür vorbereitet ist.

Diese Angebot ist als Einzelplatzlösung, ergänzend zu unseren drahtgebundenen Internetzugängen mit garantierter Bandbreite zu sehen. Eine Vorbestellung dieser Anschlussvariante ist nicht notwendig, da wir über genügen Kapazitäten in der Aufbau- und Veranstaltungszeit verfügen.

Bedingt durch verschiedene Standbauweisen und/oder Exponate kann es jedoch zu Empfangseinschränkungen kommen, die wir aber nicht beeinflussen können.

Wohnwagen / Wohnmobile

Wohnwagen / Wohnmobile Auf dem Messegelände und den angrenzenden PKW-Parkplätzen ist es untersagt, Wohnwagen aufzustellen und darin zu übernachten. Hier abgestellte Wohnwagenwerden auf Kosten der Besitzer entfernt.
Stellplätze für Wohnwagen und Wohnmobile stehen auf dem Wohnwagenparkplatz am Messegelände zur Verfügung.
(Service-Leistungen/Formular 5.30)
Innerhalb des Veranstaltungsgeländes besteht für Aussteller keine Möglichkeit, Wohnwagen / Wohnmobile abzustellen.

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