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| Dauer der ReiseZeit | Freitag, 3. Februar 2012 bis Sonntag, 5. Februar 2012 |
| Öffnungszeiten | |
| für Besucher | täglich 10:00 - 18:00 Uhr |
| für Aussteller | täglich 09:00 – 19:00 Uhr |
| Durchführung | FACHAUSSTELLUNGEN HECKMANN GMBH HANNOVER Unternehmensgruppe Deutsche Messe AG Postfach 26 65 30026 Hannover Europaallee / Bürohaus 7 30521 Hannover Telefon: 0511 / 89-30400 Fax: 0511 / 89-30401 info@fh.messe.de Geschäftsführerin: Carola Schwennsen |
| Messeleitung | Ab dem 25. Januar 2012 ist die Messeleitung auf dem Messegelände zu erreichen. |
| Anschrift Messegelände | Fachausstellungen Heckmann GmbH Aussteller-Service Center Eingang Nord 1 - OG Servicezeiten: 9:00 - 18:30 Uhr Tel.: +49 (0)511 89-30440 Fax.: +49 (0)511 89-30450 |
| Lieferanschrift für Aussteller | ReiseZeit 2012 [Ausstellername] [AnsprechpartnerIn] Halle 2 [Standnummer] Messegelände 30521 Hannover |
| Vorwahl Hannover | +49 (0) 511 | ||
| Tel.: | |||
| Projektleitung | Henning Kniep | 89-30423 | |
| Projektreferent/innen | Holger Kunze | 89-30428 | |
| Petra Hoppe | 89-30429 | ||
| Florian Risse | 89-30424 | ||
| Technischer Aussteller- und Besucherservice | Klaus Wenzel | 89-30403 | |
| Friedrich Peters | 89-30434 | ||
| Rainer Wetjen | 89-30435 | ||
| Event und Sonderschau | Sandra Busse | 89-30407 | |
| Florian Eiben | 89-30408 | ||
| Jörg Goergens | 89-30406 | ||
| Werbung | Petra Raap | 89-30432 | |
| Kommunikation/Presse | Lars Pennigdorf | 89-30417 | |
| Klaudia Knöchel | 89-30418 | ||
| Finanzen | Hans-Joachim Wartmann | 89-30421 | |
| Lore Deurloo | 89-30420 | ||
| Birgit Holm | 89-30419 | ||
| Halleninspektionen | Ab Mittwoch, 1. Februar 2012, ist die Halleninspektionen personell besetzt und unter den genannten Telefon-/FAX-Nummmern erreichbar. | ||
| Tel.: | Fax: | ||
| Halle 2 | 89-32702 | 89-36702 | |
| Vorwahl Hannover | +49 (0) 511 |
| Notruf | 110 |
| Feuerwehr | 112 |
| Feuerwache, Messegelände | 89-112 | 89-33633 |
| Polizei, Messegelände | 89-20040 |
| Sanitätsstelle, Messegelände | 89-114 | 89-30030 |
| Deutsche Messe AG (Vermittlung) | 89-0 |
| Deutsche Bahn AG Auskunft der DB 24 h, Reiseservice |
11861 |
| Kundenservice Güterverkehr | 0180 / 5331050 |
| Deutsche Presseagentur | 12405-0 |
| Deutsche Telekom AG, Niederl. 2 Hannover | 677-0 |
| Fernmeldeamt international | 0010 |
| Fernsprechauskunft, Messegelände | 89-1189 |
| Fernsprechstörungsstelle Messegelände | 89-1171 |
| Taxi | 2143 3811 434343 |
| Zoll Messegelände | 89-20259 |
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| Hinweis | Das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist nach Hallen und Einfahrten geregelt. Beachten Sie daher bitte nachstehende Verkehrsregelungen und geben diese Information auch an Ihr Personal, Ihre Standbaufirma und Dienstleister weiter. |
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| Aufbau | Halle 2 | Ein-/Ausfahrt Süd 2 7:00 - 20:00 Uhr Ausfahrt West 4 nach 20:00 Uhr |
| Anlieferung während der Veranstaltung | Halle 2 | Einfahrt Süd 2 7:00 - 20:00 Uhr Einfahrt West 4 0:00 - 24:00 Uhr |
| Abbau | Halle 2 | Einfahrt Süd 2 7:00 - 20:00 Uhr Einfahrt West 4 0:00 - 24:00 Uhr |
| Zur Reduzierung des Fahrzeugverkehrs innerhalb des Messegeländes, sollte die Belieferung während der Veranstaltung auf die Zeitfenster vor Veranstaltungsbeginn (8:00 – 10:00 Uhr), bzw. nach Veranstaltungsende (18:00 – 20:00 Uhr), konzentriert werden. Bitte haben Sie Verständnis für diese Regelung. | ||
| Kautionsregelung | Am letzten Aufbautag und während der Veranstaltungszeit gilt eine Kautionsregelung. Das Befahren des Geländes ist an diesen Tagen nur nach Hinterlegung von 100,00 Euro möglich. Einzelheiten hierzu finden Sie in den Veranstaltungsbezogenen Hinweisen (0.30.3 „Einfahrtregelung“). Änderungen dieser Regelungen bleiben vorbehalten. Grundsätzlich ist die entsprechende Verkehrsregelung vor Ort zu beachten. |
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| Neue Aufbauzeiten | Mittwoch, 1. Februar 2012, 06:30 Uhr – 22:00 Uhr Donnerstag, 2. Februar 2012, 06:30 Uhr – 16:00 Uhr Nach dem offiziellen Aufbauende Donnerstag, 2. Februar 2012, 16:00 Uhr sind nur noch abschließende Standbauarbeiten innerhalb der eigenen Ausstellungsfläche zulässig. Die Hallengänge müssen zu diesem Zeitpunkt geräumt sein, damit nachfolgende Arbeiten termingerecht und ungehindert vorgenommen werden können. Aufbauzeiten vor 08:00 Uhr nach 18:00 Uhr sind mit dem technischen Ausstellerservice und den Dienstleistungsunternehmen abzustimmen. |
| Neue Abbauzeiten | Sonntag, 5. Februar 2012, ab ca. 19:00 Uhr - 24:00 Uhr Montag, 6. Februar 2012, 06:30 Uhr – 20:00 Uhr Dienstag, 7. Februar 2012, 06:30 Uhr – 20:00 Uhr |
| Hinweis | Es wird empfohlen, nach Ende der Veranstaltung, Sonntag, 5. Februar 2012, 18:00 Uhr empfindliche und leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände von den Ständen zu entfernen bzw. sicherzustellen, denn es wird keine Gewähr für das Ausstellungsgut während des Abbaus übernommen. Ausstellungsgüter und Standbaumaterial können nur bis zum offiziellen Abbauende in den Hallen verbleiben. Die Messeleitung ist berechtigt, Standausstattung und Exponate auf Kosten des Ausstellers abzubauen und einzulagern, wenn die Standfläche nicht bis zum Abbauende geräumt ist. |
| Arbeitszeiten | Während der Auf- und Abbauzeiten kann auf dem Messegelände in der Zeit von 06:30 bis 20:00/22:00 Uhr Uhr gearbeitet werden. (Service-Zeiten der Dienstleister: 08:00 bis 18:00 Uhr) |
| Arbeitszeitregelung | Die Arbeitszeit während der Laufzeit der Messe und der Auf- und Abbauzeit ist gesetzlich geregelt. Diese gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit sind zu beachten und einzuhalten. Die tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden darf nicht überschritten werden. Weitere Informationen oder Ausnahmeregelungen erteilt das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover (siehe Service-Adressen). Genehmigungen, die nach dem Recht anderer Bundesländer von den für den Firmensitz zuständigen Behörden erteilt worden ist, werden anerkannt. Eine allgemeine Arbeitsgenehmigung an Sonn- und Feiertagen ist nicht erforderlich. Aufbau-Ausweise für das Personal sind auf dem Messegelände Hannover nicht erforderlich. |
| Abholung von Waren | Für einen kurzfristigen Besuch der Veranstaltung zur Abholung von Waren, bei Umtausch oder bei Rückfragen am Stand, ist es für Besucher erforderlich, einen Passierschein zu lösen. Der Passierschein ist zeitlich begrenzt und wird gegen Hinterlegung des Tages-/Eintrittspreises an den Kassen ausgegeben. Verkaufte Exponate, die zur Ausstattung eines Standes gehören, dürfen erst am letzten Veranstaltungstag, jedoch nicht vor 18:00 Uhr, abgegeben werden. Bei Abholung mit einem Fahrzeug ist die Einfahrt in das Messegelände am letzten Veranstaltungstag erst gegen ca. 19:00 Uhr möglich (siehe Einfahrtregelung). Bitte informieren Sie Ihr Personal und Ihre Kunden über diese Regelungen. |
| Auftragsbestätigung | Eine Auftragsbestätigung nach Einsendung der Bestellformulare erfolgt nicht in jedem Fall. Schriftverkehr oder telefonische Nachfrage wird jedoch geführt, wenn einzelne Punkte der Bestellung einer Rückfrage bedürfen. |
| Ausstellerausweise | Jeder Aussteller erhält für das erforderliche Standpersonal entsprechend der Größe seines Standes bis 10 m² zwei kostenlose Ausstellerausweise, und für je weitere volle 10 m² Standfläche in der Halle und je 50 m² Standfläche im Freigelände einen weiteren Ausweis kostenlos (bis max. 10 Ausweise). Die kostenlosen Ausstellerausweise sowie die zusätzlich zu bestellenden Ausweise werden separat auf dem Postweg zugestellt. (Service-Leistungen/Formular 5.20) |
| Während der Aufbautage | Während der Aufbautage, Mittwoch, 1. Februar 2012 haben alle Fahrzeuge freie Einfahrt in das Messegelände Am letzten Aufbautag, Donnerstag, 2. Februar 2012 ist das Befahren des Geländes eingeschränkt möglich. Das Messegelände kann nur mit einem Einfahrtschein gegen Hinterlegung einer Kaution von 100,00 Euro von Pkw für 2 Stunden von Transportern bis 7,5t für 4 Stunden von LKW für 8 Stunden zum Be- und Entladen befahren werden. Bei fristgerechtem Verlassen des Geländes wird der Betrag gegen Rückgabe des Einfahrtscheins erstattet. Bei Überschreitung der Frist verfällt der Kautionsbetrag. |
| Während der Veranstaltungszeit | Während der Veranstaltungszeit kann das Messegelände in der Zeit von 06:30 – 9:30 Uhr und von 18:00 – 20:00 Uhr mit einem Einfahrtschein gegen Hinterlegung von 100,00 Euro befahren werden. Der Einfahrtschein ist gültig für Fahrer und Fahrzeug und berechtigt zu einer Aufenthaltsdauer von 45 Minuten zum Be- und Entladen. Bei Nichteinhaltung der genannten Frist wird die Hinterlegungsgebühr einbehalten. Mitfahrer müssen im Besitz eines gültigen Ausstellerausweises, einer Eintrittskarte oder eines Passierscheines sein, andernfalls kann kein Zutritt gewährt werden. |
| Am letzten Veranstaltungstag | Am letzten Veranstaltungstag, Sonntag, 5. Februar 2012 ist das Befahren des Geländes ab 15:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr nicht mehr möglich. Ab ca. 19:00 Uhr und an den folgenden Abbautagen haben alle Fahrzeuge freie Einfahrt. |
| Kopierservice | Ausstellern steht dieser Service an den Informationsständen in den Hallen 19 und 25 zur Verfügung. |
| Parkplätze | Parkplätze für Aussteller befinden sich angrenzend an das Messegelände. Parkscheine für die Nutzung der Parkplätze müssen bestellt werden. (Service-Leistungen / Formular 5.30) |
| Pressefächer | Zur Auslage Ihrer Presseinformationen oder kompletten Pressemappen, stehen im Pressebüro Auslagefächer zur Verfügung. |
| Standgestaltung / Standausstattung | Sollen zur Standgestaltung / Standausstattung Verkaufsanhänger, Fahrzeuge, Container etc. als Standbau oder Exponat zum Einsatz kommen, ist dies bei Fachausstellungen Heckmann GmbH (Technischer Aussteller-Service) anzumelden. (Bestellformular 4.09) |
| Standwände | Standwände werden nur auf Anforderung kostenlos und leihweise zur Verfügung gestellt. (Bestellformular 4.09) Wände und Türen für Kabinen / Lagerräume müssen separat bestellt werden. (Bestellformular 4.35) |
| Stellplätze für Kühlfahrzeuge, LKW, und Container | In Ausnahmefällen stehen innerhalb des Veranstaltungsgeländes eine geringe Anzahl an Stellflächen für Kühlfahrzeuge/LKW zur Verfügung. Diese Flächen sind kostenpflichtig und müssen vor Beginn der Veranstaltung bei Fachausstellungen Heckmann GmbH (Technischer Ausstellerservice) schriftlich beantragt werden. (Service-Leistungen/Formular 5.31) Parkscheine der GfV haben hier keine Gültigkeit. |
| Stromanschluss | Stromanschlüsse dürfen nur durch den Auftraggeber / Aussteller genutzt werden. Die Versorgung von Standnachbarn oder weiterer Aussteller ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung wird der Stromanschluss abgeschaltet. Stromanschlüsse zur Versorgung von Gemeinschaftsständen müssen im Vorfeld bei Fachausstellungen Heckmann GmbH beantragt werden. |
| Stromverbrauch | Bei Wechselstromanschlüssen bis 3kW sind die Stromverbrauchskosten im Anschlusspreis enthalten. Eingesetzte Stromzähler werden nach Veranstaltungsende abgelesen. |
| Telefax-Service | Zum Empfang und Versand von Telefax-Nachrichten steht dieser Service an den Informationsständen in den Hallen 19 und 25 zur Verfügung. (siehe Seite 0.10.2 „Informationsstände“) |
| Umweltzone Hannover | In Hannover wurde zum 1. 1. 2008 die Umweltzone eingeführt. Das Messegelände Hannover ist hiervon nicht direkt betroffen. Aussteller die jedoch mit Ihren Fahrzeugen die Innenstadt frequentieren, dürfen in die gekennzeichneten Zonen nur mit einer Feinstaubplakette einfahren. Die genauen Grenzen der Umweltzone Hannover sind im Internet unter www.hannover.de veröffentlicht. Telefonische Auskunft zur Umweltzone erhalten Sie unter 0511 168-46607. Hinweis Sie erhalten die Feinstaubplaketten bundesweit bei allen amtlich anerkannten Prüfstellen, AU-berechtigten Kfz-Betrieben und Kfz-Zulassungsbehörden. |
| W-LAN Internet Services | Mit dem in den Messehallen verfügbaren W-LAN haben Sie die Möglichkeit, für Ihren Laptop oder PDA einen Internetzugang zu erhalten. Sie benötigen lediglich eine aktivierte Funkkarte (W-LAN-Karte) in Ihrem Endgerät, sowie einen Internet-Browser. Über den Internetzugriff ist es dann möglich, Emails zu lesen oder eine Verbindung zum eigenen Firmennetzwerk aufzubauen, sofern Ihr Firmennetzwerk hiefür vorbereitet ist. Diese Angebot ist als Einzelplatzlösung, ergänzend zu unseren drahtgebundenen Internetzugängen mit garantierter Bandbreite zu sehen. Eine Vorbestellung dieser Anschlussvariante ist nicht notwendig, da wir über genügen Kapazitäten in der Aufbau- und Veranstaltungszeit verfügen. Bedingt durch verschiedene Standbauweisen und/oder Exponate kann es jedoch zu Empfangseinschränkungen kommen, die wir aber nicht beeinflussen können. |
| Wohnwagen / Wohnmobile | Auf dem Messegelände und den angrenzenden PKW-Parkplätzen ist es untersagt, Wohnwagen aufzustellen und darin zu übernachten. Hier abgestellte Wohnwagenwerden auf Kosten der Besitzer entfernt. Stellplätze für Wohnwagen und Wohnmobile stehen auf dem Wohnwagenparkplatz am Messegelände zur Verfügung. (Service-Leistungen/Formular 5.30) Innerhalb des Veranstaltungsgeländes besteht für Aussteller keine Möglichkeit, Wohnwagen / Wohnmobile abzustellen. |